Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und dem Reiseveranstalter Traveliccted zu Stande kommenden Pauschalreisevertrag. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise wird der Reisende Vertragspartner von Traveliccted. Hierbei ist unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er einen Vertrag für andere Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S.d. § 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B.: Hotel, Mietwagen, Ausflug) bei Traveliccted bucht. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn dem Reisenden trotz Nichtvorliegens einer Pauschalreise ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Traveliccted ausdrücklich als Vermittler einzelner Reiseleistungen oder einer verbundenen Reiseleistung i.S.d. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor der Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt, telefonisch, online etc.) gilt

    1. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Traveliccted für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
    2. Mitarbeiter von Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften, usw.) sowie von Reisemittlern sind von Traveliccted nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von Traveliccted hinausgehen, hierzu im Widerspruch stehen oder den durch Traveliccted bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
    3. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Traveliccted vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Taveliccted vor, an das Traveliccted für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Traveliccted bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Traveliccted die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
    5. Die von Traveliccted gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder SMS erfolgt, gilt:

    1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Traveliccted den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an.
    2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Traveliccted zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Traveliccted dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

    1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
    2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
    3. Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
    4. Soweit der Vertragstext von Traveliccted gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde Traveliccted den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an.
    6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
    7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
    8. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Traveliccted beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

1.4. Traveliccted weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Traveliccted und dem Reisenden, welcher Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

2. Bezahlung

2.1. Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisebuchungen hat Traveliccted eine Kautionsversicherung ... abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich in diesen Fällen anliegend zur Bestätigung.

2.2. Unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, ergeben sich aus der Buchungsbestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Nach Vertragsabschluss und nach Übermittlung des Sicherungsscheins gem. § 651r Abs. 4 S. 1 BGB, Art.252 EGBGB an den Reisenden in Textform wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, wenn der Reisende die Pauschalreise ohne internationale Anreise/Flug bucht. Bucht der Reisende die Pauschalreise mit internationaler Anreise/Flug, beträgt die Anzahlung 25%. Für bestimmte Reiseformen, wie etwa Safaritouren, kann die Anzahlung höher ausfallen. In diesem Fall wird der Reisende vor der Buchung durch Traveliccted über die Details in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 entsprechenden Weise informiert. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern das Rücktrittsrecht von Traveliccted aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Sofern die Reise noch aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für die Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Traveliccted nicht mehr abgesagt werden kann.

2.3. Bei kurzfristigen Buchungen, die so kurzfristig vor Reisebeginn erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder Traveliccted nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Übermittlung des Sicherungsscheins in Textform an den Reisenden fällig.

2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Traveliccted zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, den Sicherungsschein übermittelt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Traveliccted berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.4 zu belasten.

 

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Traveliccted nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Traveliccted vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Traveliccted gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

3.3.0. entweder die Änderung anzunehmen
3.3.1. oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
3.3.2. oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Traveliccted eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Traveliccted zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Traveliccted reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche Angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber Traveliccted nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Traveliccted für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten

4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Traveliccted zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Traveliccted den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Traveliccted eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Traveliccted unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich der zu erwartenden ersparten Aufwendungen sowie des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Soweit vorvertraglich nicht abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung abweichend aufgeführt, hat Traveliccted die Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Für Reisen auf die Malediven exklusive internationaler Anreise/Flug:

- bis 61 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
- 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
- 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises

Für Reisen auf die Malediven inklusive internationaler Anreise/Flug:

- bis 61 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
- 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
- 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises

4.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Traveliccted zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

4.5. Traveliccted behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Traveliccted das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist Traveliccted verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

4.6. Ist Traveliccted infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Traveliccted durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Traveliccted 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird von Traveliccted ausdrücklich empfohlen.

 

5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisezeitraums, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der vorgebuchten Aktivitäten oder der Beförderungsart besteht nicht. Dies gilt dann nicht, wenn eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB notwendig wird; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

5.2 Sofern Traveliccted für den Reisenden auf dessen Wunsch eine Umbuchung nach Zif. 5.1 Satz 1 vornimmt, fällt bis 21 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt i.H.v. 25,00 € je Leistung an, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert.

5.3 Umbuchungswünsche nach Ziff. 5.1 Satz 1 des Reisenden können ab 20 Tage vor Reisebeginn nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden zu den nach Ziff. 4.3 geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden; vorausgesetzt die Durchführung der Umbuchungswünsche ist zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch möglich. Dies gilt nicht für solche Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Traveliccted bereit und in der Lage war und die Traveliccted dem Reisenden ordnungsgemäß angeboten hat, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Traveliccted wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Traveliccted kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Traveliccted minimum number of participants if Traveliccted

    1. in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
    2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Traveliccted unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Traveliccted unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Traveliccted kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch Traveliccted nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Traveliccted beruht. Kündigt Traveliccted, aus einem in dieser Ziff. genannten Grund, so behält Traveliccted den Anspruch auf den Reisepreis; Traveliccted muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Traveliccted aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Traveliccted oder dem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Traveliccted mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Traveliccted infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Traveliccted vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Traveliccted vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Traveliccted unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Traveliccted bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter von Traveliccted ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Traveliccted zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Traveliccted verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

    1. Traveliccted übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust bei Flugreisen, sofern diese nicht Teil der durch Traveliccted angebotenen Reiseleistung sind. Sofern eine Flugreise von der durch den Reisenden bei Traveliccted gebuchten Reise umfasst ist, gelten die nachfolgenden lit. 2. und 3.
    2. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Traveliccted können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
    3. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Traveliccted, Vertreter von Traveliccted oder einer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Nr. 2. innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Traveliccted für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Traveliccted gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

10.2. Traveliccted haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Traveliccted sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Traveliccted haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Traveliccted ursächlich war.

10.3. Traveliccted haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Traveliccted oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Traveliccted geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte .

11.2. Traveliccted weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Traveliccted nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt und hierzu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Traveliccted verpflichtend würde, informiert Traveliccted den Kunden hierüber in geeigneter Form. Traveliccted weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Traveliccted, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Traveliccted verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Traveliccted weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Traveliccted den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Traveliccted den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ba n/index_de.htm

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Traveliccted wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Traveliccted den Reisenden nicht, lediglich unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. Traveliccted haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Traveliccted eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Reiseveranstalter

Traveliccted
Vertreten durch die Inhaberin Frau Anke Reddemann
Erich-Heckel-Ring 5
31228 Peine (Deutschland)
Telefon: +49 (0) 175 3815868; +960 7799950 [email protected]
Internet: www.traveliccted.com

 

15. Datenschutzhinweis

 

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Traveliccted und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und elektronisch verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.traveliccted.com hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Traveliccted angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage/Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Stand: 02. August 2022

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